Letzte Woche erschien Teil 1 unserer Blogserie zum Thema Strafen für Drohnenpiloten. Dabei ging es um das Fliegen ohne Führerschein und ohne Genehmigung.
Im zweiten Teil werden wir nun über grundlegende Regeln sprechen, die das Fluggerät selbst betreffen und was hier bei Missachtung droht. Konkret bedeutet das: Was muss ich beachten, bevor ich das erste Mal mit meiner Drohne abhebe?
Das lässt sich z. B. mit der Anschaffung eines neuen Autos vergleichen: In Deutschland ist jeder Drohnenbetreiber gesetzlich verpflichtet eine Versicherung für die Drohne abzuschließen. Zudem müssen Sie Ihre Drohne registrieren und mit einem Kennzeichen versehen, damit die Drohne ggf. dem Besitzer zugeordnet werden kann.
Unfälle mit Drohnen passieren öfter als gedacht
Wenn Sie mit Ihrer Drohne fliegen, stehen Sie ebenso wie beim Autofahren in der Verantwortung auf Ihre Umgebung und Mitmenschen zu achten. Allerdings kann es trotzdem dazukommen, dass Ihre Drohne abstürzt und dabei z. B. ein Gebäude beschädigt oder im schlimmsten Fall eine Person verletzt. So kam es z. B. im Jahr 2017 bei München zu einem Unfall, weil ein Drohnenpilot die Kontrolle über sein Fluggerät verlor und dieses auf der Autobahn mit einem PKW zusammenprallte. Zum Glück blieben die Insassen unverletzt. Die Geschichte hätte allerdings auch anders ausgehen können. Selbst wenn den Drohnenpilot keine Schuld treffen würde, haftet er als Betreiber. Als Drohnenpilot und -betreiber sollten Sie daher wissen, dass in solchen Fällen nicht Ihre Privathaftpflicht greift, außer diese enthält eine zusätzliche Abdeckung für Drohnen.
Im Folgenden erklären wir im Detail, was Sie in Bezug auf Versicherung und Kennzeichnung zu beachten haben und was Ihnen bei Verstößen droht.
Fliegen ohne Versicherung
Drohnenbetreiber sind nach § 43 LuftVG verpflichtet für die Haftung im Schadensfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies gilt für alle Gewichtsklassen, also auch für Drohnen < 250 Gramm. Falls keine Versicherung vorliegt, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden, unabhängig davon, ob ein Schadensfall vorliegt. Ausnahmen gibt es in diesem Fall nur, wenn der Betreiber der Bund ist.
Drohnen können entweder innerhalb der eigenen Privathaftpflicht oder durch eine spezielle Drohnenversicherung versichert werden. Zweiteres macht vor allem bei der gewerblichen Nutzung Sinn, da diese i. d. R. auch Ihre Angestellten mit absichern. Drohnenversicherungen fangen bei ca. 80 €/Jahr an. Achten Sie in jedem Fall auf eine ausreichend hohe Deckungssumme.
Fliegen ohne Kennzeichnung
Mit der neuen EU-Drohnenverordnung 2021 besteht nun die Pflicht, sich als Pilot oder Betreiber eines UAS zu registrieren. Durch die Registrierung erhält man eine UAS-Betreiber-Nummer (e-ID), die als Kennzeichnung sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss. Den Namen und die Anschrift muss die Kennzeichnung, so wie es bisher war, nicht mehr enthalten.
Die Registrierung erfolgt nur einmal und bezieht sich ausschließlich auf die Person. Anschließend müssen Sie die e-ID auf all Ihren kennzeichnungspflichtigen Drohnen anbringen.
Ein fehlendes Kennzeichen wird mit hohen Bußgelder geahndet. Ohne Kennzeichnung zu fliegen ist nur erlaubt, wenn das Startgewicht der Drohne weniger als 250 Gramm beträgt und/oder als Spielzeug gekennzeichnet ist. Wenn die Drohne wiederum eine Kamera trägt, besteht immer Kennzeichnungspflicht.
Wenn Sie sich als Pilot oder Betreiber registrieren, erhalten Sie automatisch eine Kennzeichnungsnummer (e-ID) für Ihr Gerät. Registrierungen sind hier beim Luftfahrt-Bundesamt möglich. Es gibt einige Anbieter, die auf Drohnenkennzeichen spezialisiert sind. Dort erhalten Sie Plaketten, die den Anforderungen (z. B. feuerfest, selbstklebend etc.) entsprechen.
Teil 3 unserer Blogserie „Strafen vermeiden – Wichtig für Drohnenpiloten“ zum Thema Fliegen in verbotenen Zonen und über privaten Bereichen erscheint nächste Woche.
Wir wünschen unfallfreie Flüge,
Ihr FlyNex Team