Wie jetzt bekannt wurde, ist der bisherige Termin für das Inkrafttreten der angekündigten EU-Drohnenverordnung verschoben worden. Statt wie bisher am 30.06., treten die neuen Regelungen laut der Europäischen Kommission erst im neuen Jahr in Kraft.

Am 01.01.2021 soll sich dann für private und professionelle Drohnen-Befliegungen das Regelwerk ändern und europaweit weiter vereinheitlicht werden.
(Nachtrag: Alle Informationen zur neuen EU-Drohnenverordnung 2021 finden Sie jetzt zusammengefasst hier auf unserem Blog oder hier als PDF.)

Worum geht es?

Im politischen Wortlaut geht es um die einheitliche EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und die delegierte Verordnung 2019/945. Beide traten schon am 01.07.2019 in Kraft und sahen eine Übergangszeit von 12 Monaten vor. Das heißt, bis zum 01.07.2020 hätten alle EU-Mitgliedsstaaten Zeit gehabt, die Vorgaben der EU umzusetzen. Nun hat sich diese Übergangszeit bis zum 01.01.2021 verlängert. Grund dafür ist die Corona-Krise.

Die EU-Drohnenverordnung bringt gleich mehrere Änderungen mit sich. Beispielsweise werden Kategorien eingeführt, in die jeder Drohnenflug eingeteilt werden muss: Open, Specific, Certified. Gewichtsgrenzen werden sich ändern und auch die erlaubte Flughöhe wird von 100 Meter auf 120 Meter erhöht.

Für ausführliche Informationen über die Änderungen empfehlen wir die umfangreiche Zusammenfassung von Drone Zone.

Ungewissheit bleibt vorerst

Jedes Land kann und wird auf Grundlage seiner eigenen nationalen Regeln und seiner Unabhängigkeit eigene Gesetze schreiben und verabschieden müssen, die die EU-Verordnung in nationales Recht übersetzt. Für Deutschland gibt es also noch viele Möglichkeiten die Regeln für Drohnenflug, Piloten und Technik, das Luftraum-Management und die Verwaltung, zu gestalteten. Was genau die EU-Vorgaben in Deutschland mit sich bringen, ist daher noch nicht klar und wird sich erst im Januar nächsten Jahres zeigen. Bestimmte Fristen müssen durch die Verlängerung des Starttermins ebenfalls verlängert werden. Das Verfahren zur Änderung der betreffenden Fristen ist eingeleitet.

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